Die Stiftungsaufsichtsbehörde – STIFA

Die Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA), eine Abteilung des Amtes für Justiz, beaufsichtigt seit 1. April 2009 gemeinnützige Stiftungen. Privatnützige Stiftungen können sich freiwillig ihrer Aufsicht unterstellen.

Die STIFA sorgt dafür, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwaltet und verwendet wird. Im Anlassfall beantragt sie geeignete Massnahmen beim Gericht. Sie ist berechtigt, bei nicht eingetragenen Stiftungen die Richtigkeit der Gründungs- und Änderungsanzeigen zu kontrollieren.


Auftrag

Die Gründe für die Schaffung einer staatlichen Aufsicht über Stiftungen sind vielschichtig. Das Rechtsinstitut der Stiftung kennt keine Mitglieder, sondern bloss Destinatäre, weshalb institutionalisierte Schutzvorkehrungen zu treffen sind.
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Zentrale Aufgaben

Der STIFA kommen umfangreiche Pflichten im Bereich der Aufsicht sowohl über gemeinnützige als auch privatnützige Stiftungen zu.
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Tätigkeitsberichte STIFA

Der Personalstand der STIFA umfasst Ende 2016 einen Abteilungsleiter, eine Abteilungsleiter-Stellvertreterin (50%) und eine juristische Mitarbeiterin (50%).
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Gesetze/Merkblätter

Sie finden hier alle Merkblätter, Vorlagen und gesetzliche Grundlagen.
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Vorlagen/Downloads

Die STIFA unterstützt den Rechtsanwender in der praktischen Umsetzung des Stiftungsrechts. Die an dieser Stelle zur Verfügung gestellten Vorlagen dienen der Ermöglichung reibungsfreier sowie effizienter Abläufe sowohl auf Seiten des Rechtsanwenders als auch auf Seiten der STIFA.
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