2018

 2018

Personelles
Das Personal der STIFA bestand im Jahr 2018 aus dem Abteilungsleiter (100%) und der Stv. Abteilungsleiterin (50%).

Tätigkeit
Anfangs 2018 unterstanden 1’355 gemeinnützige Stiftungen, fünf gemeinnützige Anstalten sowie freiwillig 20 privatnützige Stiftungen der Aufsicht. Per Ende 2018 beaufsichtigte die STIFA 1’392 gemeinnützige Stiftungen, unverändert fünf gemeinnützige Anstalten sowie 21 privatnützige Stiftungen. 84 Stiftungen wurden neu unter die Aufsicht genommen, 59 beaufsichtigte Stiftungen wurden in Liquidation gesetzt und 50 aus dem Handelsregister gelöscht. Für jede der STIFA unterstellte Stiftung oder Anstalt bestimmt das Landgericht eine unabhängige Revisionsstelle. Diese erstattet der STIFA Bericht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens. Per Ende 2018 waren 128 (im Vorjahr 141) Revisionsstellenberichte ausstehend. Die Anzahl Beanstandungen und Hinweise für das Geschäftsjahr 2017 gemäss unten stehender Tabelle wird sich bis Ende März 2019 erfahrungsgemäss nochmals markant erhöhen. Ein Bericht ist für das Geschäftsjahr 2016 ausstehend, hier läuft ein Aufsichtsverfahren gegen den Stiftungsrat.

Auf Antrag kann die STIFA gemeinnützige Stiftungen und Anstalten von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle befreien und nimmt dann die Prüfung in der Regel alle drei Jahre selbst vor. Per 31. Dezember 2018 waren 150 gemeinnützige Stiftungen von dieser Pflicht befreit.
Im Vordergrund standen wie in den Vorjahren die Durchführung von Prüfungen durch die STIFA bei den befreiten Stiftungen (Art. 552 § 29 Abs. 3 PGR) und die Bearbeitung von Berichten der Revisionsstellen mit Beanstandungen und Hinweisen bezüglich der Verwaltung und/oder Verwendung des Stiftungsvermögens. In 13 Fällen (Vorjahre: 12; 20; 15; 24) beantragte die STIFA aufsichtsrechtliche Massnahmen beim Landgericht.

Die Richtigkeit der Gründungs- und Änderungsanzeigen von 86 nicht im Handelsregister eingetragenen privatnützigen Stiftungen (Art. 552 § 21 PGR) wurden stichprobenweise bei insgesamt 16 Repräsentanten geprüft. Es erfolgten bei sechs Repräsentanten insgesamt 12 Beanstandungen (Vorjahre 0; 3) und ein Hinweis (Vorjahre 2; 1). In vier Fällen verhängte das Landgericht Ordnungsbussen wegen Verletzung der Anzeigepflicht. Die übrigen Verfahren wurden wegen Verjährung eingestellt.

Aktivitaetenbericht 2018

In Form von Mittagsveranstaltungen suchte die STIFA wie in den Vorjahren den Dialog und Austausch mit Marktteilnehmern. Dem Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung dienten Treffen mit der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen (VLGS), der Wirtschaftsprüfervereinigung und der Ostschweizer Regionalgruppe Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen und klassische Stiftungen.
Die STIFA nahm als Gast Teil an der Jahresversammlung der kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden und am Treffen der Stiftungsreferenten am Deutschen Stiftungstag in Nürnberg. Im Sommer organisierte sie ein zweitägiges Treffen mit ostschweizerischen Stiftungsaufsichtsbehörden in Malbun. Anlässlich der Tagung zur Besten Stiftungspraxis in Zürich referierte die STIFA über die Aufsicht über die gemeinnützigen Stiftungen in Liechtenstein. An zwei Weiterbildungsveranstaltungen der Wirtschaftsprüfervereinigung informierte die STIFA über Aktuelles und die Berichterstattungen für das Geschäftsjahr 2017. Am Stiftungstag sowie im Rahmen des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht 2018-2020 referierte die STIFA an der Uni Liechtenstein über aktuelle Entwicklungen des Stiftungsaufsichtsrechts. Schliesslich wirkte die STIFA mit in verschiedenen Arbeitsgruppen.