2011

2011

Personelles
Der Personalbestand umfasst Ende 2011 den Abteilungsleiter, eine juristische Mitarbeiterin in Teilzeitbeschäftigung (50 %) sowie eine Sachbearbeiterin/Sekretärin (80 %).

Tätigkeit
Anfangs 2011 unterstanden 1’003 gemeinnützige Stiftungen sowie sechs privatnützige Stiftungen der Aufsicht durch die STIFA. Ende 2011 beläuft sich die Zahl auf 1’137 gemeinnützige sowie sieben privatnützige Stiftungen. Auf Antrag kann die STIFA von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle bei einer gemeinnützigen Stiftung befreien und nimmt dann das Recht auf Einsicht in der Regel selbst wahr. Per 31. Dezember 2011 waren von den 1’137 gemeinnützigen Stiftungen 215 von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle befreit.

Im Vordergrund standen die Durchführung von Prüfungen durch die STIFA bei den befreiten Stiftungen (Art. 552 § 29 Abs. 3 PGR), die Bearbeitung von Berichten der Revisionsstellen mit Beanstandungen bezüglich der Verwaltung und/oder Verwendung des Stiftungsvermögens sowie die Prüfung von privatnützigen Stiftungen auf die Richtigkeit der hinterlegten Gründungs- und Änderungsanzeigen (Art. 552 § 21 PGR).