2010

2010

Personelles
Der Personalstand umfasst Ende 2010 zwei juristische Mitarbeiterinnen in Teilzeitbeschäftigung (je 50 %) sowie eine Sachbearbeiterin/Sekretärin (80 %). Die Abteilungsführung wird weiterhin von der Amtsleitung ad interim wahrgenommen.

Tätigkeit
Anfangs 2010 unterstanden 460 gemeinnützige Stiftungen sowie eine privatnützige Stiftung der Aufsicht durch die STIFA. Ende 2010 beläuft sich die Zahl auf 1’003 gemeinnützige sowie sechs privatnützige Stiftungen. Weiterhin standen die Festlegung von Prozessabläufen sowie die Erteilung von Auskünften an die von der praktischen Umsetzung des neuen Stiftungsrechts betroffenen Teilnehmer des Finanzplatzes im Vordergrund.

Auf Antrag kann die STIFA von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle bei einer gemeinnützigen Stiftung befreien. Per 31. Dezember 2010 waren von den 1’003 gemeinnützigen Stiftungen 174 von der Pflicht befreit. Bei diesen befreiten Stiftungen nimmt die STIFA das Recht auf Einsichtsnahme in der Regel selbst war.