2009

2009

Personelles
Der Personalstand umfasst 2 juristische Mitarbeiterinnen in Teilzeitbeschäftigung (je 50 %). Somit waren von den insgesamt 3 vom Landtag für die STIFA bewilligten Stellen nur eine Stelle um Umfang von 100 Stellenprozenten besetzt.

Tätigkeit
Am 1. April 2009 nahm die STIFA offiziell ihre Tätigkeit auf. In den ersten Monaten stand die Festlegung von Prozessabläufen sowie die Erteilung von Auskünften an die von der praktischen Umsetzung des neuen Stiftungsrechts betroffenen Teilnehmer des Finanzplatzes im Vordergrund. Hierzu wurden zahlreiche Informationen und Merkblätter zum neuen Stiftungsrecht konzipiert, und die Homepage des GBOERA entsprechend ergänzt. Die weiteren Tätigkeiten der Behörde konzentrierten sich auf die Ausarbeitung diverser Entwürfe von ausführenden Richtlinien zur Stiftungsrechtsverordnung. Darüber hinaus nahm die Stiftungsaufsichtsbehörde im ersten Tätigkeitsjahr mit aktiven Beiträgen an diversen Veranstaltungen rund ums Stiftungsrecht teil und knüpfte zudem bereits erste Kontakte mit ausländischen Aufsichtsbehörden.

Per Ende 2009 unterstanden – primär auf Grundlage der gemäss Art. 1 Abs. 4 Übergangsbestimmungen, LGBl. 2008 Nr. 220, einzureichenden Anzeigen – 460 gemeinnützige Stiftungen sowie eine privatnützige Stiftung der Aufsicht durch die STIFA. Dementsprechend erfolgten zahlreiche Eingaben zu Handen des Landgerichts im Zusammenhang mit der Bestellung von Revisionsstellen.